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Firmenwagen versteuern: So klappt es als Unternehmer und Arbeitnehmer!

von | 6. Jul 2021 | Steuern

In diesem Beitrag geht es um das Thema Firmenwagen versteuern. Ich erkläre dir, wie du sowohl als Unternehmer als auch als Arbeitnehmer deinen Firmenwagen richtig besteuerst. Was es dabei zu beachten gibt und welche Methode zu dir am besten passt, erfährst du ebenfalls hier.

Wenn du Unternehmer bist, hast du womöglich einen Firmenwagen. Vielleicht hast du deine Firma aber auch gerade erst gegründet und willst dir nun einen Firmenwagen zulegen. Oder aber du bist Mitarbeiter und hast von deinem Chef einen Dienstwagen gestellt bekommen, den du wie die meisten, auch für private Fahrten nutzt. Jetzt fragst du dich zurecht, wie die Besteuerung der privaten und geschäftlichen Nutzung eines Firmenwagens funktioniert.

Firmenwagen versteuern als Unternehmer und Arbeitnehmer

Zunächst einmal ist wichtig, dass ausschließlich der Anteil des Firmenwagens zu besteuern ist, der privat genutzt wird!

Betrachten wir zu nächst einmal die Firmenwagenstellung an einen Arbeitnehmer. Durch die Nutzung des PKWs für private Fahrten erhält dieser einen Geldwertenvorteil, der Arbeitslohn darstellt. Diese Sachzuwendung unterliegt dem Lohnsteuerabzug.

Bist du Unternehmer und nutzt den Firmenwagen zu mehr als 50% für betriebliche Zwecke, stellt dieser notwendiges Betriebsvermögen dar. Somit werden alle Kosten, die für den Wagen anfallen, als betriebliche Aufwendungen erfasst. Das hat den Effekt, dass zunächst der Gewinn und somit auch die Steuern für das Unternehmen gemindert werden.

Firmenwagen versteuern: Die zwei Optionen

Für die Besteuerung der privaten Nutzung deines Firmenwagens kannst du sowohl als Unternehmer als auch als Arbeitnehmer zwischen zwei Optionen wählen: Zum einen die Pauschalierungsmethode mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat und zum anderen die Nachweismethode.

Die Pauschalierungsmethode

Wenn es sich bei deinem Dienstwagen um einen Diesel- oder Benzinwagen handelt, kannst du die private Verwendung des Wagens pauschal nach der 1%-Regelung versteuern. Das ist die Methode, die von den meisten Dienstwagenfahrern verwendet wird. Da sie nur sehr geringen Aufwand verursacht.
Hier spielen die privat gefahrenen Kilometer keine Rolle, denn für die private Nutzung wird pauschal 1 % des Bruttolistenpreises zzgl. Sonderausstattung pro Monat als Arbeitslohn bzw. Ertrag angesetzt.

Außerdem werden 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer für die einfache Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte angerechnet. Solltest du deinen Firmenwagen weniger als 15 Tage monatlich für die Fahrt zur Arbeit nutzen, dann kannst du sogar nur 0,02 Prozent pro Kilometer berechnen.

Achtung beim Listenpreis!

Beim Listenpreis gibt’s aber noch etwas zu beachten: Nehmen wir mal an, du hast auf deinen Firmenwagen einen Preisnachlass erhalten oder dir einen Gebrauchtwagen zugelegt. Sagen wir einfach, du hast für dieses Fahrzeug 40.000 Euro bezahlt, der neu 80.000 Euro kosten würde. Die Berechnung der 1 % basiert nicht auf den 40.000 Euro Kaufpreis, sondern auf den 80.000 Euro Bruttolistenpreis. Das heißt, du hast nicht 400 sondern 800 Euro pro Monat als Geldwertenvorteil der Besteuerung zu unterwerfen.

Insgesamt kommt es bei der 1%-Regelung zu einer Abgeltung der gesamten Kosten deines Firmenwagens – zum Beispiel Zinsen, Versicherung, Wartung, Wertverlust, Reparaturen und was sonst noch alles anfällt. Übrigens gilt die 1%-Pauschale neben gekauften Fahrzeugen auch für geleaste und gemietete PKWs.

Wenn du deinen Dienstwagen nur beruflich nutzt, dann kann dir von deinem Arbeitgeber die Privatnutzung schriftlich untersagen werden, somit wäre hier auch kein geldwerter Vorteil zu besteuern. Der Arbeitgeber sollte das jedoch kontrollieren – Der Betriebsprüfer wird das kontrollieren! Sollte jedoch kein Nutzungsverbot bestehen, wird allein durch die Möglichkeit der privaten Nutzung ein geldwerter Vorteil zu versteuern sein.
Aber beachte, dass solch ein Privatnutzungsverbot nur Sinn macht und glaubhaft ist, wenn du für private Fahrten ein eigenes Auto besitzt.

Die pauschale Besteuerung ist für dich besonders geeignet, wenn du als Arbeitnehmer den Firmenwagen häufig für private Zwecke nutzt. Denn dann ist es völlig irrelevant ob du den Wagen zu 10 oder zu 90 Prozent privat nutzt. – die Höhe des Geldwertenvorteils und der Lohnsteuerabzug auf diesen sind bei der 1 % Methode immer gleich.

Firmenwagenversteuerung bei Fahrunfähigkeit

Was ist aber, wenn du aus gesundheitlichen Gründen das Fahrzeug für eine gewisse Zeit nicht fahren kannst? Dann entfällt der geldwerte Vorteil für die vollen Monate, in denen du den Firmenwagen nicht gefahren bist. Als Nachweis hierfür dient ein ärztliches Fahrverbot. Der Dienstwagen darf in dieser Zeit auch nicht von anderen Personen, wie zum Beispiel von Familienmitgliedern gefahren werden.

Möglichkeit zur Senkung der Steuern

Es besteht sogar die Möglichkeit, den geldwerten Vorteil zu senken. Und zwar indem du dich an den Kosten beteiligst. Zum Beispiel könntest du die Kosten fürs Tanken, für die Waschanlage oder für den Stellplatz übernehmen. Hier solltest du darauf achten, dass du nicht zu viel zuzahlst. Maximal bis zur Höhe deines geldwerten Vorteils. Ansonsten ist nichts gewonnen, denn du kannst die Kosten nur bis zur Höhe des geldwerten Vorteils steuerlich absetzen.

Die Nachweismethode

Die zweite Möglichkeit, wie du die private Nutzung deines Dienstwagens versteuern kannst, ist, ein Fahrtenbuch zu führen. In diesem Fahrtenbuch nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck musst du sämtliche Fahrten vermerken. Des Weiteren ist auch jeder Tankstop mit Menge und Preis, sowie jede Reparatur, Inspektion mit Kilometerständen aufzuzeichnen.

Das Führen eines Fahrtenbuchs lohnt sich für dich vor allem, wenn du viele berufliche Fahren hast oder aber, wenn die Gesamtkosten des Wagens eher gering sind.

Beachte aber, dass diese Art der Besteuerung auch komplizierter ist als die 1%-Pauschale, da du für jede Fahrt Protokoll führen musst und Angaben wie Begründung der Fahrt, Kilometerstand, das Ziel und das Datum aufzuzeichnen sind.

Dieses Buch, und ja, es muss wirklich ein Buch nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck sein und keine losen Blattsammlung, muss zudem fortlaufend geführt werden. Das ist sehr wichtig! Sollten Informationen oder Seiten fehlen, dann kann dir dein Steuervorteil verloren gehen. Ein manuelles Fahrtenbuch erhältst du online oder im Fachbuchhandel. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ein elektronisches Fahrtenbuch zu verwenden.

Als Grundlage zur Berechnung des geldwerten Vorteils bei der Fahrtenbuch-Methode dienen alle Kosten, die mit dem Auto in Verbindung gebracht werden. Hier bildet die Grundlage aber nicht der Listenpreis, sondern die tatsächlichen Anschaffungskosten, inklusive Umsatzsteuer.

Kosten, die du für den Firmenwagen selbst trägst, wie Benzinkosten, kannst du als Werbungskosten absetzen. Auch dies wäre ein Grund, die Nachweismethode der Pauschalisierungsmethode vorzuziehen. Für selbstgetragene Kosten musst du jedoch immer alle Originalbelege vorweisen können.

Wechsel der Besteuerungsmethode

Aber Achtung! Egal, für welche der beiden Möglichkeiten du dich entscheidest, wenn du deinen Firmenwagen versteuerst, du musst sie das ganze Jahr beibehalten und kannst nicht innerhalb eines Kalenderjahres hin und her wechseln.

Im Rahmen deiner Einkommenssteuererklärung musst du aber nicht dauerhalft bei einer Methode bleiben. Du kannst die Methode zum Jahresbeginn ändern, oder auch wenn du im Laufe des Jahres das Fahrzeug wechselst.

Natürlich kannst du mit deinem Arbeitgeber zunächst ausmachen, dass er die 1%-Methode bei der Gehaltsabrechnung zur Ermittlung des Geldwertenvorteils anwendet. Und du parallel ein Fahrtenbuch führst. So hast du am Ende des Jahres die Möglichkeit in der Einkommenssteuererklärung die tatsächlichen Aufwendungen als Werbungskosten geltend zu machen. Sollte das für dich günstiger sein. Das Fahrtenbuch musst du aber von Beginn an führen.

Ich kann dich gerne beraten, wenn du deinen Firmenwagen versteuern willst – welche Art der Besteuerung für dich günstiger ist und wie du sie am besten umsetzt – denn die Fälle sind oft sehr individuell und für einen Leien nicht immer leicht zu durchblicken. Eine intensive Beschäftigung kann am Ende dazu führen, dass du viele Steuern sparst.

Firmenwagen versteuern bei Elektro-Fahrzeugen

Was ist aber, wenn du ein Elektro-Fahrzeug als Dienstwagen hast oder als Unternehmer überlegst, dir statt einen Benziner oder Diesel ein Elektro-Dienstwagen anzuschaffen? Hier besteht die Möglichkeit einen erheblichen steuerlichen Vorteil zu erlangen. Denn Elektro-Fahrzeuge werden im Rahmen der Förderung der Elektromobilität mit erheblichen Steuererleichterung subventioniert. Um diesen Vorteil zu bekommen, muss dein Dienstwagen ab dem 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2030 gekauft oder geleast worden sein.

Bei einem Plug-in-Hybrid- und Brennstoffzellen-Fahrzeug sind nur 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil pro Monat zu besteuern. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Kohlendioxidausstoß höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer beträgt.

Firmenwagen ohne Kohlendioxidausstoß

Dein Dienstwagen ist ein reines Elektroauto – es fährt also ohne Kohlendioxidausstoß – oder es handelt sich um ein Brennstoffzellen-Fahrzeug und hat nicht mehr als 60.000 Euro gekostet – Herzlichen Glückwunsch! Hier kannst du dir noch mehr Steuervorteile sichern! Denn ab 2020 müssen diese Fahrzeuge bis zur Kaufpreisgrenze von 60.000 Euro nur noch zu 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil besteuert werden. Also nur ein Viertel gegenüber Benzinern. Wenn du dein Firmenwagen 2019 erworben hast, gilt die 0,5 Prozent-Regelung, sofern der Wagen nicht mehr als 40.000 Euro gekostet hat.
Bei Elektro-Wagen ist wichtig, dass der Arbeitnehmer bzw. der Unternehmer das Fahrzeug erstmals nuzt, um diesen Steuervorteil zu bekommen.

Den Steuervorteil erhältst du über den gesamten Förderzeitraum, der bis 2030 gilt, und darüber hinaus. Er endet erst, wenn es zu einem Halterwechsel kommt oder, wenn der Dienstwagen aus dem Betriebsvermögen ausscheidet.

Als Arbeitnehmer sparst du hier nicht nur Lohnsteuer, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge.
Auch als Unternehmer kannst du diesen Vorteil für die Einkommenssteuer nutzen. Nicht jedoch für die Umsatzsteuer.

Wenn du ein Fahrtenbuch führst, profitierst du genauso von der reduzierten Bemessungsgrundlage. Denn die Abschreibung und die Leasingzahlungen werden beim Ansatz als Ertrag bzw. geldwerten Vorteil geviertelt, wenn nicht sogar halbiert.

Egal, ob Benziner, Diesel oder Elektro – bei der Besteuerung des Firmenwagens genauer hinzusehen und verschiedene Aspekte zu betrachten, lohnt sich in jedem Fall! Gerne helfe ich dir dabei!

Wenn du Fragen zum Thema Firmenwagen versteuern hast, dann hinterlasse einfach einen Kommentar oder melde dich direkt bei mir.  Schreib mir Themen und Fragen die dich interessieren!

Bis dahin, dein Alexander Küppers

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